Grundlagen der Anwaltsvergütung

Grundsätzlich sind die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt.

In der Regel berechnen sich die Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert

 

Allerdings besteht auch die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren grundsätzlich immer möglich. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch eine solche Vergütungsvereinbarung unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung, als die gesetzliche Vergütung vorgibt, ist jederzeit möglich.

 

Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, für die Kosten eines eigenen Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten, aufzukommen, steht Ihnen Beratungshilfe oder, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, auch Verfahrenskostenhilfe zu.

Einen solchen Beratungshilfeschein erhalten Sie am Amtsgericht. Ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wird von hieraus für Sie gestellt.

Sie haben noch Fragen  oder möchten gerne einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 02131 272957 

Kontakt

Telefon: 02131 272957

Telefax: 02131 272959

E-Mail Adresse:

rechtsanwalt@fileborn.de

Anfahrt

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Udo Fileborn

Anrufen

E-Mail

Anfahrt